Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89   

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BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89 (https://dejure.org/1990,884)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1990 - 7 C 37.89 (https://dejure.org/1990,884)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1990 - 7 C 37.89 (https://dejure.org/1990,884)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    'Atomwaffenfreie Zone' München

  • Wolters Kluwer

    Beanstandung eines Beschlusses im Wege der Rechtsaufsicht - Umfang der Angelegenheiten einer Gemeinde - Rechtmäßigkeit der Äußerung einer Gemeinde zu verteidigungspolitischen Fragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1
    Rechtsaufsichtliche Beanstandung der Erklärung der Landeshauptstadt München zu "atomwaffenfreien Zone"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 228
  • NJW 1991, 2718 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 1147
  • NVwZ 1991, 682
  • NVwZ 1992, 543
  • DVBl 1991, 491
  • DÖV 1991, 605
  • DÖV 1991, 606
  • DÖV 1991, 916
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89
    Das Bundesverfassungsgericht bestimme die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne dieses Artikels als diejenigen Bedürfnisse und Interessen, "die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen" (BVerfGE 79, 127 ).

    Der beklagte Freistaat hält dem entgegen, daß ein allgemeines Äußerungsrecht im Sinne einer generellen Befassungskompetenz aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Rastedeentscheidung (BVerfGE 79, 127), nicht herzuleiten sei.

    Daraus erwächst der Gemeinde die Befugnis, sich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die nicht durch Gesetz bereits anderen Trägern öffentlicher Gewalt überantwortet sind, ohne besonderen Kompetenztitel anzunehmen (BVerfGE 79, 127 ).

    Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeiriwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen (BVerfGE 79, 127 ; ferner BVerfGE 8, 122 [BVerfG 30.07.1958 - 2 BvG 1/58]; 50, 195 ; 52, 95 [BVerfG 24.07.1979 - 2 BvK 1/78]).

    Die Gemeinde erlangt jedoch aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nur ein kommunalpolitisches, kein allgemeines politisches Mandat (BVerfGE 79, 127 ; ferner 8, 122 ), ebenso wie sie selbst weder Inhaberin grundrechtsgeschützter politischer Freiheit noch Sachwalterin der grundrechtlichen Belange ihrer Bürger ist (BVerfGE 61, 82 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80]).

    Die Formel des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 79, 127 zur Klärung dessen, was "Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" im Sinne des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind, kann ferner - entgegen der von der Revision vertretenen Rechtsauffassung - nicht deshalb als eine vom herkömmlichen Verständnis abweichende, das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden erweiternde Begriffsbestimmung verstanden werden, weil dort auf die "Bedürfnisse und Interessen" der Gemeindeeinwohner abgehoben wird.

    Diese Unklarheit vermeidet nunmehr die in der Rastedeentscheidung BVerfGE 79, 127 gebrauchte Definition.

    Diese Wendung dient lediglich der Abwehr eines allgemeinen politischen Mandats der Gemeinden (ebenso BVerfGE 79, 127 ), läßt jedoch ausdrücklich unentschieden, unter welchen Voraussetzungen sich eine Gemeinde gleichwohl zu Angelegenheiten mit allgemeinpolitischem Bezug äußern darf.

  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89
    Wenn das Bundesverfassungsgericht ausführe, daß eine Gemeinde berechtigt sein möge, "sich mit einer Entschließung ihrer Verfassungsorgane gegen die konkrete Absicht zu wenden, auf ihrem Gemeindegebiet einen Atomreaktor, einen Flugplatz ... zu errichten" (BVerfGE 8, 122 [BVerfG 30.07.1958 - 2 BvG 1/58]), so werde auch insoweit eine gemeindliche Angelegenheit nur unter der Voraussetzung ihrer rechtlichen Betroffenheit berührt.

    Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeiriwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen (BVerfGE 79, 127 ; ferner BVerfGE 8, 122 [BVerfG 30.07.1958 - 2 BvG 1/58]; 50, 195 ; 52, 95 [BVerfG 24.07.1979 - 2 BvK 1/78]).

    "Die Gemeinde mag berechtigt sein, sich mit einer Entschließung ihrer Verfassungsorgane gegen die konkrete Absicht zu wenden, auf ihrem Gemeindegebiet einen Atomreaktor, einen Flugplatz, eine militärische Anlage, z.B. eine Abschußbasis für Atomsprengkörper, zu errichten, sie ist aber nicht befugt, sich in derselben Weise gegen die Anlage von Atomreaktoren, Flugplätzen, militärischen Anlagen schlechthin zu wenden." (BVerfGE 8, 122 [BVerfG 30.07.1958 - 2 BvG 1/58]).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89
    Die Gemeinde erlangt jedoch aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nur ein kommunalpolitisches, kein allgemeines politisches Mandat (BVerfGE 79, 127 ; ferner 8, 122 ), ebenso wie sie selbst weder Inhaberin grundrechtsgeschützter politischer Freiheit noch Sachwalterin der grundrechtlichen Belange ihrer Bürger ist (BVerfGE 61, 82 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80]).
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78

    Schleswig-Holsteinische Ämter

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89
    Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeiriwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen (BVerfGE 79, 127 ; ferner BVerfGE 8, 122 [BVerfG 30.07.1958 - 2 BvG 1/58]; 50, 195 ; 52, 95 [BVerfG 24.07.1979 - 2 BvK 1/78]).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89
    Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeiriwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen (BVerfGE 79, 127 ; ferner BVerfGE 8, 122 [BVerfG 30.07.1958 - 2 BvG 1/58]; 50, 195 ; 52, 95 [BVerfG 24.07.1979 - 2 BvK 1/78]).
  • VGH Bayern, 24.08.1988 - 4 B 86.02219

    Aufsichtliche Beanstandung eines Kreistagsbeschlusses durch die Bezirksregierung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89
    Das Verwaltungsgericht hat die Anfechtungsklage abgewiesen, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die dagegen eingelegte Berufung zurückgewiesen (BayVBl. 1989, 14 = DVBl. 1989, 158 = NVwZ-RR 1989, 207).
  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    Die Stellungnahme eines kommunalen Amtsträgers muss demnach in spezifischer Weise ortsbezogen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 37.89 - BVerwGE 87, 228 ).
  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

    aa) Kommunale Pressearbeit ist begrenzt durch das Erfordernis eines spezifischen Orts- und Aufgabenbezugs; die Gemeinde erlangt aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nur ein kommunalpolitisches, kein allgemeines politisches Mandat (vgl. BVerfGE 79, 127, 147 [juris Rn. 49]; BVerwGE 87, 228, 230 [juris Rn. 20]).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen

    Das gilt insbesondere, wenn und soweit eine aus dem Selbstverwaltungsrecht abgeleitete Rechtsposition durch die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben gegenwärtig oder künftig betroffen werden kann (vgl. BVerwGE 87, 228 ).
  • OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 U 1/20

    Darf eine Stadt auf ihrem Internetportal mit eigenen Angeboten in Wettbewerb zur

    Kommunale Pressearbeit ist begrenzt durch das Erfordernis eines spezifischen Orts- und Aufgabenbezugs; die Gemeinde erlangt aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nur ein kommunalpolitisches, kein allgemeines politisches Mandat (vgl. BVerfGE 79, 127, 147; BVerwGE 87, 228, 230; BGH GRUR 2019, 189 - Crailsheimer Stadtblatt II).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2015 - 15 A 1961/13

    Ausstattung der Ratsmitglieder mit einem freien Mandat; Recht eines Ratsmitglieds

    41, 47 und 51 ff.; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 37.89 -, BVerwGE 87, 228 = DVBl. 1991, 491 = juris Rn. 19.
  • BVerwG, 06.04.2022 - 8 C 9.21

    Kein Ausschluss von der Pedelec-Förderung wegen Verweigerung einer Distanzierung

    Die Gemeinden haben die Befugnis, sich dieser Angelegenheiten, sofern sie nicht durch Gesetz bereits anderen Trägern öffentlicher Verwaltung übertragen sind, ohne besonderen Kompetenztitel anzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 23. November 1988 - 2 BvR 1619, 1628/83 - BVerfGE 79, 127 ; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 37.89 - BVerwGE 87, 228 ).

    Erforderlich ist stets eine spezifische Ortsbezogenheit der Angelegenheit (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 37.89 - BVerwGE 87, 228 ).

  • OLG Stuttgart, 03.05.2017 - 4 U 160/16

    Wettbewerbsverstoß: Kostenlose Verteilung eines kommunalen "Stadtblatts"

    Bezugspunkt der Allzuständigkeit aus Art. 28 Abs. 2 GG sind damit nicht alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (so aber Papier/Schröder , Seiten 8, 34), sondern nur die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (BVerwGE 87, 228 [230]).

    Der Begriff der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft wird zwar zu Recht weit verstanden; angesichts der Tatsache, dass es sich bei Art. 28 Abs. 2 GG aber nur um eine Institutsgarantie (im Verhältnis zu anderen Hoheitsträgern) handelt, wird insoweit aber keine grundrechtlich geschützte Position zugunsten der Gemeinde - insbesondere gegenüber Privaten - begründet (vergleiche z.B. BVerwGE 87, 228, juris Rn. 20).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang zutreffend ausgeführt, dass der Begriff "Angelegenheit" nicht mit dem der "Aufgabe" gleichzusetzen ist (BVerwGE 87, 228, juris Rn. 22).

    Die Allzuständigkeit der Gemeinde ist zudem auf die Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Verwaltung beschränkt; insoweit gilt eine Beschränkung der Gemeinden auf Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises, die ihnen als hoheitlich handelnden Gebietskörperschaften obliegt (BVerwGE 87, 228, juris Rn. 19, 23; M... , Seite 8).

  • VerfGH Bayern, 07.10.2011 - 32-VI-10

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen Nichtigerklärung von Satzungsrecht; Verbot

    Deshalb reicht allein die Feststellung, das Verbot der Verwendung nicht nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellter Grabmale entspreche einem weltweiten politischen Anliegen, von vornherein nicht aus, um zu begründen, die Regelung liege nicht mehr im Rechtskreis der Totenbestattung im Sinn des Art. 83 Abs. 1 BV und damit auch nicht im Rechtskreis des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (vgl. BVerwG vom 14.12.1990 = BVerwGE 87, 228/230 f.; BVerwG vom 13.3.2003 = BVerwGE 118, 33/40 f.; BT-Drs. 17/6076 S. 1).

    Verfassungsrechtlich tragfähig wäre diese Annahme nur dann, wenn gesagt werden könnte, der Regelung fehle zugleich der spezifisch örtliche Bezug (vgl. BVerwGE 87, 228/231; zum Merkmal des spezifisch örtlichen Bezugs allgemein BVerfG vom 11.1988 = BVerfGE 79, 127/151 f.; VerfGH 49, 79/92).

  • VG Hannover, 22.02.2019 - 6 B 5193/18

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anhörung; einstweilige Anordnung; erweiterter

    Zum Wesensgehalt der gemeindlichen Selbstverwaltung gehört die Befugnis, sich ohne besonderen Kompetenztitel aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft anzunehmen, die nicht durch Gesetz bereits anderen Trägern öffentlicher Gewalt überantwortet sind (BVerfG, a.a.O., LS 2 - Rastede), wobei das Erfordernis eines spezifischen Ortsbezuges auch für kommunalpolitische Erklärungen gilt (BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 37/89, NVwZ 1991, S. 682).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2018 - 1 S 2712/17

    Anspruch auf Weiterleitung der Petition an alle Mitglieder der zuständigen Stelle

    Eine solche Stellungnahme könnte aufgrund der Ansässigkeit der H. & K. GmbH im Gebiet des Landkreises rechtlich zulässig sein, wenn sie eine spezifisch örtliche Dimension behält und mit ihr ein dem Landkreis nicht zustehendes allgemeinpolitisches Mandat nicht in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1990 - 7 C 37/89 - BVerwGE 87, 228, juris Rn. 19 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1995 - 15 A 569/91

    Keine kommunalen Aufwendungsbeihilfen für kinderreiche Familien

  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune;

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2012 - 10 LC 37/10

    Missbilligung des Verhaltens eines Ratsmitglieds durch den Rat vom

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 40.89

    Zulässigkeit eines Vorratsbeschlusses zur Waffenstationierung im Gemeindegebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1992 - 10 S 816/91

    Kündigung eines Außenwerbungsvertrags zur Verhinderung von Tabak- und

  • VGH Bayern, 13.03.2019 - 4 B 18.1851

    Bürgerbegehren "Kein Tunnel in Starnberg" ist unzulässig

  • BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93

    Wiedervereinigung - Restitution - Kommunales Finanzvermögen - Volkseigenes

  • VG Ansbach, 27.02.2019 - AN 4 E 19.00277

    Zirkus darf mit Wildtieren auftreten

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1993 - 5 S 1127/92

    Werbenutzungsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Plakatanschlagunternehmen:

  • VG Göttingen, 29.08.2018 - 1 B 462/18

    Amtliche Pressemitteilung; eigener Wirkungskreis; einstweilige Anordnung;

  • VG Düsseldorf, 28.09.2001 - 1 L 2156/01

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2008 - 9 B 19.08

    Erhebung einer Grundgebühr zur Abgeltung der Vorhalteleistungen für die

  • OVG Sachsen, 11.08.2021 - 4 B 291/21

    Tagesordnung; innergemeindliche Zuständigkeit; Gemeinderat; Befassungskompetenz

  • LG Meiningen, 22.12.2021 - 2 O 506/21

    Anspruch eines Unternehmens auf Unterlassen bzw. Widerruf einer Äußerung des

  • OVG Sachsen, 27.04.2021 - 4 B 193/21

    Materielles Vorprüfungsrecht des Bürgermeisters, ; Stadtrat, ;

  • VG Freiburg, 29.04.2021 - 6 K 3214/19

    Veröffentlichung eines Fraktionsbeitrags in einem Amtsblatt

  • VG Koblenz, 23.01.2018 - 1 K 759/17

    Thema "Mittelrheinbrücke" muss auf die Tagesordnung des Kreistags des

  • VG Berlin, 27.11.1998 - 27 A 159.94

    Zuordnung eines früher als Hausmülldeponie genutzten Grundstücks als kommunales

  • OVG Sachsen, 28.04.2014 - 4 B 72/14

    Gemeinderat, Tagesordnung, Befassungskompetenz, Angelegenheit der örtlichen

  • VGH Bayern, 23.06.2015 - 22 A 14.40036

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung

  • VG Berlin, 20.06.2007 - 27 A 209.01

    Zuordnung eines Grundstücks als kommunales Verwaltungs- oder Finanzvermögen oder

  • VG Bayreuth, 14.02.2020 - B 9 E 20.141

    Unterlassung des Aufrufs zur Teilnahme an einer Gegendemonstration

  • VG Gera, 18.06.2020 - 2 E 783/20

    Voraussetzungen für die Aufnahme eines Antrags in die Tagesordnung

  • VG Düsseldorf, 21.03.2014 - 26 K 8892/12
  • VG Oldenburg, 21.12.1999 - 1 A 2249/95

    Einsichtnahme in Umweltinformationen ; Umweltbezogener Handlungsauftrag einer

  • VG Dresden, 08.04.1998 - 4 K 3570/97

    Kommunalrechtliches Organstreitverfahren; Anspruch auf Aufnahme eines

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 10.90
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 54.89
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 58.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1770
BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 58.89 (https://dejure.org/1990,1770)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1990 - 7 C 58.89 (https://dejure.org/1990,1770)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1990 - 7 C 58.89 (https://dejure.org/1990,1770)
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Städtesolidarität mit Hiroschima

Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Programm über Städtesolidarität zur Abrüstung hält sich noch im Rahmen der Selbstverwaltungsgarantie

Volltextveröffentlichungen (6)

  • saarheim.de
  • rechtsportal.de

    Rechtsaufsichtliche Beanstandung des Beitritts einer Gemeinde zum "Programm zur Förderung der Solidarität der Städte"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 237
  • NJW 1991, 2718 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 1147
  • NVwZ 1991, 685
  • NVwZ 1992, 543
  • DVBl 1991, 494
  • DÖV 1991, 607
  • DÖV 1991, 916
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 58.89
    Dem Atombewaffnungsurteil (BVerfGE 8, 122) sei die Auffassung der Vorinstanzen, nur eine konkrete Stationierungsabsicht berechtige zur Äußerung, nicht zu entnehmen.
  • Drs-Bund, 09.12.1976 - BT-Drs 7/5924
    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 58.89
    "Kommunale Außenpolitik", wie sie sich in internationalen Städtepartnerschaften vollzieht, wird nach allgemeiner Ansicht nicht von der auswärtigen Gewalt umfaßt (vgl. den im Berufungsurteil erwähnten Schlußbericht der Enquete-Kommission Verfassungsreform, BT-Drucks. 7/5924, S. 232).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - 15 B 122/08

    Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde

    BVerwG, Urteil vom 14.12.1990 - 7 C 58.89 -, BVerwGE 87, 237, 238; Jarass, DVBl. 2006, 1, 2, 5, m. w. N.,.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2011 - 1 L 164/11

    Gewährung von Sonderurlaub gemäß § 90 Abs. 4 BBG für die Teilnahme an einer

    Darauf, dass es sich bei der Bildung und Pflege internationaler Städtepartnerschaften prinzipiell um eine (kommunal)verfassungsrechtlich zulässige wie staatspolitisch wertvolle Selbstverwaltungsangelegenheit einer Kommune handelt ( so: BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 58.89 -, BVerwGE 87, 237 ), kommt es hier - entgegen der Annahme des Klägers - demnach nicht entscheidungserheblich an.
  • FG Hessen, 13.01.2000 - 10 K 2685/98

    Städtepartnerschaft; Arbeitslohn; Reisekosten; Übernahme; Delegation - Übernahme

    Dabei setzt eine sinnvolle Städtepartnerschaft zwischenmenschliche Kontakte und Austausch auf allen gesellschaftlichen Ebenen voraus; eine Städtepartnerschaft lebt quasi von den aktiven Gemeindemitgliedern (zu den rechtlichen und tatsächlichen Aspekten sogenannter Städtepartnerschaften Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.12.1990 7 C 58/89, BVerwGE 87, 237, 238 f.; Skoruppa in: Praxis der Gemeindeverwaltung, Ausgabe Hessen, Stand Januar 2000, A6 - Kommunale Partnerschaften, 1ff.).

    Dieses Programm dient dazu, den ausländischen Gästen die gastgebende Stadt, deren Einwohner und deren nähere Heimat und Kultur zu zeigen und nahezubringen (vgl. BVerwGE 87, 237, 238).

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 53.89
    Die Parallelentscheidung BVerwG, 1990-12-14, 7 C 58/89 ist vollständig dokumentarisch bearbeitet.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 40.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3046
BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 40.89 (https://dejure.org/1990,3046)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1990 - 7 C 40.89 (https://dejure.org/1990,3046)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1990 - 7 C 40.89 (https://dejure.org/1990,3046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 28 Abs. 2 S. 1
    Kommunalrecht: Rechtsaufsichtliche Beanstandung der Erklärung einer Gemeinde zur "atomwaffenfreien Zone"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2718 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 684
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89

    'Atomwaffenfreie Zone' München

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 40.89
    »Nicht zu beanstanden ist der Beschluß einer Gemeindevertretung, der sich darauf beschränkt, sich zu einer etwaigen Atomwaffenstationierung im örtlichen Umfeld der Gemeinde zu äußern, und eine in den Raum des allgemeinpolitischen Meinungsstreits reichende, gegen die Verteidigungsanstrengungen des Bundes gerichtete Aussage nicht formuliert (im Anschluß an BVerwGE 87, 228 , jedoch mit entgegengesetztem Ergebnis wie dort).«.

    Das beruht auf den Gründen, die der erkennende Senat in dem in der Verwaltungsstreitsache BVerwG 7 C 37.89 ergangenen Urteil vom 14. Dezember 1990 im einzelnen dargelegt hat.

    Vorratsbeschlüsse sind gerade in dem hier in Frage stehenden Bereich hinzunehmen, weil - anders als in der Sache BVerwG 7 C 37.89 - Auskünfte über bestimmte militärische Vorhaben aus Gründen der Geheimhaltung regelmäßig verweigert werden; so auch hier.

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 40.89
    Der beklagte Freistaat hält dem entgegen, daß ein allgemeines Äußerungsrecht im Sinne einer generellen Befassungskompetenz aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG , auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Rastedeentscheidung (BVerfGE 79, 127 ), nicht herzuleiten sei.
  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 40.89
    Wenn das Bundesverfassungsgericht ausführe, daß eine Gemeinde berechtigt sein möge, "sich mit einer Entschließung ihrer Verfassungsorgane gegen die konkrete Absicht zu wenden, auf ihrem Gemeindegebiet einen Atomreaktor, einen Flugplatz ... zu errichten" (BVerfGE 8, 122 [134]), so werde auch insoweit eine gemeindliche Angelegenheit nur unter der Voraussetzung ihrer rechtlichen Betroffenheit berührt.
  • VGH Bayern, 24.08.1988 - 4 B 86.02219

    Aufsichtliche Beanstandung eines Kreistagsbeschlusses durch die Bezirksregierung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 40.89
    Derartige Beschlüsse seien aber - wie schon in dem Urteil vom 24. August 1988 (BayVBl. 1989, 14 = DVBl. 1989, 158 = NVwZ-RR 1989, 207) ausgeführt - unzulässig.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 51.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1092
BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 51.88 (https://dejure.org/1991,1092)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1991 - 6 C 51.88 (https://dejure.org/1991,1092)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1991 - 6 C 51.88 (https://dejure.org/1991,1092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ortszuschlag - Geschiedener Soldat - Stufe 1 des Ortszuschlages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2718
  • NVwZ 1991, 1085 (Ls.)
  • FamRZ 1992, 173
  • DÖV 1991, 942
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.06.1990 - 6 C 41.88

    Rückforderung des kinderbezogenen Anteils im Ortszuschlag

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 51.88
    Vom Revisionsgericht ist jedoch zu prüfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff zutreffend ausgelegt und den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig gewürdigt hat (Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 9.85 - [Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 13] und vom 28. Juni 1990 - BVerwG 6 C 41.88 - [Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 17 m.w.Nachw.]).

    Auch der Umstand, daß bei Erfüllung seiner Anzeigepflicht die Rechtswidrigkeit der Bescheide hätte offensichtlich werden müssen, führt für sich allein gleichfalls nicht zur verschärften Haftung des Klägers (Urteil vom 28. Juni 1990 - BVerwG 6 C 41.88 - [aaO.]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 12 Abs. 2 BBesG ist ein Mangel offensichtlich, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (Urteil vom 28. Juni 1990 - BVerwG 6 C 41.88 - [aaO. m.w.Nachw.]).

    Dies kann allenfalls im Rahmen der Billigkeitsentscheidung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG , § 49 Abs. 2 Satz 3 SVG von Bedeutung sein (Urteil vom 28. Juni 1990 - BVerwG 6 C 41.88 - [aaO.]).

  • BAG, 25.06.1987 - 6 AZR 332/85

    Höhe des Ortszuschlags eines geschiedenen, nicht zur Zahlung von Unterhalt

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 51.88
    Was unter der gesetzlichen Formulierung "aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet" zu verstehen ist, richtet sich mangels eigenständiger Regelung im Bundesbesoldungsrecht nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 6.85 - [Buchholz 239.1 § 50 BeamtVG Nr. 2 = ZBR 1987, 282]; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Juni 1987 - BAG 6 AZR 332/85 - [ZTR 1987, 308]).

    Umstände, die dafür sprechen, der Besoldungsgesetzgeber habe von dem familienrechtlichen Begriff der "Verpflichtung zum Unterhalt" abgehen wollen, wie er in den §§ 1569 ff. BGB seinen Ausdruck gefunden hat, sind nicht erkennbar (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Juni 1987 - BA 6 AZR 332/85 - [aaO.]).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 51.88
    Der Zweck dieser Ortszuschlagsregelung besteht aber darin, "im Blick auf die beamtenrechtliche Alimentationspflicht gegenüber der 'Beamtenfamilie' diese Voraussetzung in der fortbestehenden unterhaltsrechtlichen Bindung zwischen dem geschiedenen Ehegatten und der dadurch bewirkten erhöhten Unterhaltsbelastung des Beamten zu sehen" (BVerfGE 49, 260, 275).
  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 29.84

    Beihilfe - Rückforderung - Nichtanrechnung von Krankenversicherungsleistungen

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 51.88
    Nach diesen beamten- und soldatenrechtlichen Vorschriften, die den Rückforderungsbestimmungen des § 48 Abs. 2 Sätze 5 bis 8 VwVfG vorgehen (Urteil vom 13. November 1986 - BVerwG 2 C 29/84 - Buchholz 238.927 BVO NW Nr. 7 m.w.Nachw.), unterliegt der Kläger der verschärften Haftung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG , § 49 Abs. 2 Satz 2 SVG in Verbindung mit §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4 BGB , so daß die Berufung auf den Wegfall der Bereicherung ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 11.02.1983 - 6 B 61.82

    Rückforderung von Überzahlungen

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 51.88
    Diese Billigkeitsentscheidung soll eine allen Umständen des Einzelfalls gerecht werdende, für die Behörde zumutbare, für den Bereicherten tragbare Lösung ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (Beschluß vom 11. Februar 1983 - BVerwG 6 B 61.82 - [ZBR 1983, 193]).
  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 6.85

    Beamtenrecht - Ruhestandsbeamter - Ortszuschlag - Ehescheidung

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 51.88
    Was unter der gesetzlichen Formulierung "aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet" zu verstehen ist, richtet sich mangels eigenständiger Regelung im Bundesbesoldungsrecht nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 6.85 - [Buchholz 239.1 § 50 BeamtVG Nr. 2 = ZBR 1987, 282]; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Juni 1987 - BAG 6 AZR 332/85 - [ZTR 1987, 308]).
  • BVerwG, 03.07.1986 - 6 C 100.84

    Beamtenrecht - Familienzuschlag - Unterhaltsverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 51.88
    Hiernach ist der Soldat so lange zum Unterhalt verpflichtet, wie er den Unterhalt seines früheren Ehegatten im wesentlichen zu bestreiten hat (Urteil vom 3. Juli 1986 - BVerwG 6 C 100.84 - [Buchholz 235 § 40 BBesG Nr. 11 = NJW 1987, 391]).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 C 9.85

    Überzahlter Anwärterverheiratetenzuschlag - Ehegatte im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 51.88
    Vom Revisionsgericht ist jedoch zu prüfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff zutreffend ausgelegt und den entscheidungserheblichen Sachverhalt vollständig gewürdigt hat (Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 C 9.85 - [Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 13] und vom 28. Juni 1990 - BVerwG 6 C 41.88 - [Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 17 m.w.Nachw.]).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2082/15

    Zur Rückforderung von Bezügen bei Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes

    Während im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 819 BGB nur die (positive) Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes zur verschärften Haftung führt, genügt es im Besoldungsrecht gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG, wenn der Mangel so offensichtlich war, dass der Empfänger ihn hätte erkennen müssen (vgl. zur Ergänzungsfunktion des § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG zu § 819 BGB BVerwG, Urteile vom 09.05.2006, a.a.O., vom 12.03.1991 - 6 C 51.88 -, ZBR 1991, 303, vom 28.06.1990 - 6 C 41.88 -, NVwZ-RR 1990, 622, vom 28.02.1985 - 2 C 16.84 -, BVerwGE 71, 77, und vom 25.11.1982 - 2 C 14.81 -, BVerwGE 66, 251; Senatsbeschlüsse vom 31.01.2005 - 4 S 2430/04 -, und vom 02.06.2003 - 4 S 2051/01 - Hessischer VGH, Urteil vom 17.03.1993 - 1 UE 2773/87 -, ZBR 1994, 62).

    Nicht (mehr) ausreichend ist es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26.04.2012, a.a.O.), wenn bloße Zweifel bestehen und es einer Nachfrage bedarf (vgl. ferner BVerwG, Urteile vom 26.04.2012 - 2 C 4.11 -, Schütz BeamtR ES/C V 5 Nr. 84, vom 12.03.1991, a.a.O., vom 28.06.1990, a.a.O.; Senatsurteil vom 24.09.2013 - 4 S 1268/13 - Hessischer VGH, Urteil vom 17.03.1993, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.08.1992, a.a.O.).

    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf die Lebensumstände des Beamten abzustellen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.04.2012 - 2 C 15.10 -, a.a.O., vom 26.04.2012 - 2 C 4.11 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 12.03.1991, a.a.O., und vom 25.11.1982, a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 31.01.2005, a.a.O.; vom 02.06.2003, a.a.O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29.07.2013, a.a.O.).

    Den wirtschaftlichen Verhältnissen der Klägerin hat die Beklagte bereits durch die Ratenzahlung angemessen Rechnung getragen (vgl. zu dieser Möglichkeit BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, a.a.O.; ferner Urteil vom 12.03.1991, a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 23.09.2013, a.a.O., vom 31.01.2005, a.a.O., und vom 02.06.2003 - 4 S 2051/01 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16

    Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche

    "Was unter der gesetzlichen Formulierung 'aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet' zu verstehen ist, richtet sich mangels eigenständiger Regelungen im Bundesbesoldungsrecht nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.1987 - BVerwG 2 C 6.85 -, juris Rn. 15; Urteil vom 12.3.1991 - BVerwG 6 C 51.88 -, juris Rn. 25; Urteil vom 19.9.1991 - BVerwG 2 C 28.90 -, juris Rn. 14; Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 C 5.02 -, juris Rn.8).

    Wenn in einem solchen Falle die Kapitalabfindung gezahlt wurde, ist der Betreffende nicht (mehr) nach dem bürgerlichen Recht zum nachehelichen Unterhalt verpflichtet, was die besoldungsrechtliche Folge hat, dass ein Anspruch auf Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG a.F. (§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBesG n.F.) ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.3.1991, a. a. O., Rn. 26ff.; BVerwG, Urteil vom 30.1.2003, a. a. O., Rn. 9).

    Denn Sinn und Zweck des § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG a. F./§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBesG n. F. bestehen darin, wegen der Alimentationspflicht gegenüber der Beamtenfamilie der fortbestehenden unterhaltsrechtlichen Bindung zwischen den geschiedenen Ehegatten und der dadurch bewirkten erhöhten laufenden Unterhaltsbelastung des Beamten Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.1978 - 2 BvL 10/77 -, juris Rn. 37, 42; BVerwG, Urteil vom 12.3.1991, a. a. O., Rn. 31; OVG NRW, Urteil vom 26.2.2007 - 1 A 2089/05 -, juris Rn. 31f.).

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 C 5.02

    Kein Familienzuschlag der Stufe 1 bei Unterhaltsverzicht der Ehefrau gegen

    Was als Unterhaltsverpflichtung im Sinne der genannten Bestimmungen zu verstehen ist, richtet sich mangels eigenständiger Regelung im Bundesbesoldungsrecht nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (vgl. Urteile vom 19. September 1991 - BVerwG 2 C 28.90 - BVerwGE 89, 53 und vom 12. März 1991 - BVerwG 6 C 51.88 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 23 S. 23 jeweils m.w.N.).

    Die Unterhaltspflicht ist außerdem dadurch weggefallen, dass seine Ehefrau in der Vereinbarung auch auf jeglichen nachehelichen Unterhalt ausdrücklich verzichtet hat (vgl. Urteil vom 12. März 1991, a.a.O. S. 24).

    Dieser besteht darin, wegen der Alimentationspflicht gegenüber der Beamtenfamilie die fortbestehende unterhaltsrechtliche Bindung zwischen den geschiedenen Ehegatten und der dadurch bewirkten erhöhten laufenden Unterhaltsbelastung des Beamten Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 49, 260 ; BVerwG, Urteil vom 12. März 1991 - BVerwG 6 C 51.88 - a.a.O., S. 25).

  • OVG Thüringen, 26.01.1999 - 2 KO 769/96

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Rückforderung einer überzahlten

    Ein Mangel des rechtlichen Grundes im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG i.V.m. § 819 Abs. 1 BGB ist offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (BVerwG, Beschluß v. 19.11.1996, - 2 B 42/96 -, Urteil v. 12.3.1991, - 6 C 51.88 -, Urteil v. 28.6.1990, - 6 C 41.88 -, Urteil v. 28.2.1985, - 2 C 31.82 -).

    Ein eventuelles behördliches Mitverschulden an einer Überzahlung von Bezügen ist ebenfalls grundsätzlich in die Ermessensentscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG einzustellen (BVerwG, Urteil v. 27.2.1994, - 2 C 19.92 - Urteil v. 12.3.1991, - 6 C 51.88 -, Urteil v. 28.6.1990, - 6 C 41.88 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Mangel des rechtlichen Grundes offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (BVerwG, Beschluß v. 19.11.1996, - 2 B 42/96 -, Juris-Datenbank; Urteil v. 12.3.1991, - 6 C 51.88 -, NJW 1991, S. 2718 [2720]; Urteil v. 28.6.1990, - 6 C 41.88 -, NVwZ-RR 1990, S. 622; Urteil v. 28.2.1985, 2 C 31.82, NVwZ 85, 907).

    Ein solches Mitverschulden ist zwar nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich in die Ermessensentscheidung des § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG mit einzubeziehen (BVerwG, Urteil v. 27.2.1994, - 2 C 19.92 -, BVerwGE 95, 94 [98]; Urteil v. 12.3.1991, - 6 C 51.88 -, NJW 1991, S. 2718 [2720]; Urteil v. 28.6.1990, - 6 C 41.88 -, NVwZ-RR 1990, S. 622 [623]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2001 - 1 A 5008/99

    Gewährung des Ortszuschlags der Stufe 2 bzw. des Familienzuschlags der Stufe 1

    Die anders lautende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Urteil vom 12. März 1991 - 6 C 51.88 - greife zu kurz und sei aufzugeben.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1991 - 6 C 51/88 -, ZBR 1991, 303 = NJW 1991, 2718 = BayVBl. 1991, 664 = FamRZ 1992, 137 = RiA 1992, 137; BAG, Urteil vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 332/85 -, BAGE 55, 379 .

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1991 - 6 C 51/88 -, a.a.O.; BAG, Urteil vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 332/85 -, a.a.O.

  • BVerwG, 17.01.2008 - 2 B 58.07

    Familienzuschlag für Geschiedene; Ehegatte; Unterhalt; Unterhaltsvereinbarung;

    Nach dieser Rechtsprechung richtet sich mangels eigenständiger Regelung im Bundesbesoldungsrecht das Verständnis der gesetzlichen Formulierung "aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind" in § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 6.85 - Buchholz 239.1 § 50 BeamtVG Nr. 2, vom 12. März 1991 - BVerwG 6 C 51.88 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 23, vom 19. September 1991 - BVerwG 2 C 28.90 - BVerwGE 89, 53 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 25 und vom 30. Januar 2003 - BVerwG 2 C 5.02 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 30, stRspr).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2016 - 5 LA 22/15

    Familienzuschlag; Familienzuschlag der Stufe 1; Familienzuschlag Stufe 1;

    Was unter der gesetzlichen Formulierung "aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet" zu verstehen ist, richtet sich mangels eigenständiger Regelungen im Bundesbesoldungsrecht nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.1987 - BVerwG 2 C 6.85 -, juris Rn. 15; Urteil vom 12.3.1991 - BVerwG 6 C 51.88 -, juris Rn. 25; Urteil vom 19.9.1991 - BVerwG 2 C 28.90 -, juris Rn. 14; Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 C 5.02 -, juris Rn.8).

    Wenn in einem solchen Falle die Kapitalabfindung gezahlt wurde, ist der Betreffende nicht (mehr) nach dem bürgerlichen Recht zum nachehelichen Unterhalt verpflichtet, was die besoldungsrechtliche Folge hat, dass ein Anspruch auf Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG a.F. (§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBesG n.F.) ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.3.1991, a. a. O., Rn. 26ff.; BVerwG, Urteil vom 30.1.2003, a. a. O., Rn. 9).

    Denn Sinn und Zweck des § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG a. F./§ 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBesG n. F. bestehen darin, wegen der Alimentationspflicht gegenüber der Beamtenfamilie der fortbestehenden unterhaltsrechtlichen Bindung zwischen den geschiedenen Ehegatten und der dadurch bewirkten erhöhten laufenden Unterhaltsbelastung des Beamten Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.1978 - 2 BvL 10/77 -, juris Rn. 37, 42; BVerwG, Urteil vom 12.3.1991, a. a. O., Rn. 31; OVG NRW, Urteil vom 26.2.2007 - 1 A 2089/05 -, juris Rn. 31f.).

  • VG München, 18.02.2020 - M 5 K 18.4089

    Rückforderung von überzahltem Familienzuschlag

    Was unter der gesetzlichen Formulierung "aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet" zu verstehen ist, richtet sich mangels eigenständiger Regelungen im bayerischen Besoldungsrecht nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (vgl. BVerwG, U.v. 29.1.1987 - BVerwG 2 C 6.85 - juris Rn. 15; U.v. 12.3.1991 - BVerwG 6 C 51.88 - juris Rn. 25; U.v. 19.9.1991 - BVerwG 2 C 28.90 - juris Rn. 14; U.v. 30.1.2003 - BVerwG 2 C 5.02 - juris Rn.8).

    Dies hat besoldungsrechtlich zur Folge, dass ein Anspruch auf Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 nach Art. 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayBesG ausscheidet (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1991, a. a. O., Rn. 26 ff.; BVerwG, U.v. 30.1.2003, a. a. O., Rn. 9; vgl. zum Ganzen: OVG Lüneburg, B.v. 15.3.2016 - 5 LA 22/15 - juris Rn. 25).

    a) Der Sinn und Zweck der Gewährung eines Familienzuschlags dient primär nicht der Kompensation einer finanziellen Belastung an sich, vielmehr soll wegen der Alimentationspflicht gegenüber der Beamtenfamilie der fortbestehenden unterhaltsrechtlichen Bindung zwischen den geschiedenen Ehegatten und der dadurch bewirkten erhöhten laufenden Unterhaltsbelastung des Beamten Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.1978 - 2 BvL 10/77 - juris Rn. 37, 42; BVerwG, U.v. 12.3.1991, a. a. O., Rn. 31; OVG NRW, U.v. 26.2.2007 - 1 A 2089/05 - juris Rn. 31 f.).

  • VG Ansbach, 07.05.2020 - AN 1 K 19.00948

    Zins- und Tilgungsraten sind kein nachehelicher Unterhalt, der für einen

    Jedenfalls hätten der Kläger und seine damalige Ehefrau in § 3 des Abfindungsvergleichs über den 31. Dezember 2018 hinaus auf jedweden nachehelichen Unterhalt verzichtet, was zum Erlöschen des Unterhaltsanspruchs ab dem 1. Januar 2019 geführt habe (vgl. BVerwG, U.v. 12.3.1991 - 6 C 51/88 - juris Rn. 29).

    Was unter der gesetzlichen Formulierung "aus der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft zum Unterhalt verpflichtet" zu verstehen ist, richtet sich mangels eigenständiger Regelung im Besoldungsrecht nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (BVerwG, U.v. 12.3.1991 - 6 C 51/88 - juris Rn. 25).

    In der Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 12.3.1991 - 6 C 51/88 - juris Rn. 29; BVerwG, U.v. 30.1.2003 - 2 C 5 /02 - NJW 2003, 1886; VG Ansbach, U.v. 11.3.2015 - AN 11 K 14.00768 - juris Rn. 25), der sich die erkennende Kammer anschließt, ist anerkannt, dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt "aus der Ehe" nicht anzunehmen ist, wenn die konkrete Unterhaltsverpflichtung durch eine Kapitalabfindung abgelöst wurde (BVerwG, U.v. 30.1.2003 - 2 C 5/02 - NJW 2003, 1886), da mit Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung, wovon vorliegend auch der Kläger Gebrauch gemacht hat, die Unterhaltspflichten des Ehegatten erloschen sind, §§ 1585 Abs. 1 und 2, 1585c BGB.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2006 - 1 L 510/05

    Zur teilweisen Rücknahme eines Beihilfebescheides über die Erstattung von

    Bei der Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kommt es auf die individuellen Gegebenheiten, insbesondere auch auf die persönlichen Umstände und Fähigkeiten des Betroffenen an (siehe: BVerwG, Urteil vom 12. März 1991 - Az.: 6 C 51.88 -, Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 23).

    Bei Unklarheiten und Zweifeln ist er gehalten, sich durch Rückfragen Gewissheit darüber zu verschaffen, ob ein ihm günstiger Bescheid zu Recht ergangen ist (vgl.: BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1986 - Az.: 2 C 40.84 -, Buchholz 232.5 § 52 BeamtVG Nr. 3 [m. w. N.]; Urteil vom 12. März 1991 - Az.: 6 C 51.88 -, Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2010 - 4 S 1524/09

    Rückforderung von Versorgungsbezügen - zur Berücksichtigung und Berechnung einer

  • BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 6.98

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Abgrenzung

  • OVG Thüringen, 16.02.1999 - 2 KO 769/96

    Mangel des rechtlichen Grundes; Empfänger; Außerachtlassen der im Verkehr

  • VG Sigmaringen, 28.09.2011 - 1 K 3529/10

    Familienzuschlag bei Abfindung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 1 A 2089/05

    Anspruch eines geschiedenen Beamten auf Familienzuschlag; Fehlende Anknüpfung an

  • BVerwG, 24.03.1997 - 2 B 33.97

    Rückforderung überbezahlten Ausbildungsgeldes an einen Sanitätsoffizier-Anwärter

  • VGH Bayern, 10.05.2021 - 3 ZB 20.759

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge - Familienzuschlag der Stufe 1 mit

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1993 - 11 S 461/92

    Zur Rücknahme eines nachträglich rechtswidrig gewordenen Verwaltungsakts mit

  • VG Köln, 03.02.2016 - 23 K 6376/14
  • OVG Thüringen, 07.12.2000 - 2 KO 933/99

    Besoldung und Versorgung; Zur Rückforderung überzahlter Bezüge gemäß § 12 Abs.2

  • BVerwG, 06.12.1995 - 2 B 136.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für das

  • BVerwG, 07.11.1991 - 2 B 134.91

    Darlegungserfordernis der "grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache"

  • VG Kassel, 29.02.2012 - 1 K 165/11

    Familienzuschlag

  • VG Schleswig, 25.02.2009 - 9 A 13/08

    Rücknahme von Landeszuschüssen gegenüber Ersatzschule

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.1996 - 2 A 13184/95

    Unterhaltsverpflichtung; Scheidung; Ehegattenbestandteil; Ortszuschlag;

  • BVerwG, 03.07.1998 - 2 B 58.98

    Ehe - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • VG München, 05.12.2016 - M 21 K 14.1651

    Berücksichtigung des Familienzuschlags der Stufe 1 bei den Versorgungsbezügen

  • VG Saarlouis, 12.02.2008 - 3 K 1149/07

    Rückforderung zuviel gezahlten Familienzuschlags

  • VG Sigmaringen, 12.07.2000 - 9 K 15/00

    Rückforderung von Bezügen wegen zuviel gezahlten Ortszuschlags der Stufe 2 durch

  • VG Sigmaringen, 28.11.2011 - 1 K 3529/10

    Anspruch eines geschiedenen, den Unterhaltsanspruch seiner geschiedenen Ehefrau

  • VG Berlin, 04.02.1998 - 28 A 262.96

    Ortzuschlag der Stufe 2 für einen geschiedenen Beamten; Unterhaltsverpflichtung

  • VG Bayreuth, 11.09.2018 - B 5 K 17.1046

    Familienzuschlag der Stufe 1 für geschiedene Ruhegehaltempfänger

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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 25.04.1991 - 620 Qs 36/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,12199
LG Hamburg, 25.04.1991 - 620 Qs 36/91 (https://dejure.org/1991,12199)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25.04.1991 - 620 Qs 36/91 (https://dejure.org/1991,12199)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25. April 1991 - 620 Qs 36/91 (https://dejure.org/1991,12199)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2718
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Bonn, 26.04.2001 - 31 Qs 45/01
    Dies entspricht grundsätzlich auch der allgemeinen Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. LG Hamburg NJW 1991, 2718; AG Stuttgart, wistra 2001, 39 f.; AG Dortmund, Beschl. v. 28.4.2000, Az. 80 Gs 515/00; LG Ravensburg NJW 2001, 385; Erbs/Kohlhaas-Lampe, Strafr.
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